Das Gesetz hat die vertragsrechtlichen Vorschriften des Heimgesetzes abgelöst. Ziel des Gesetzes ist es die Rechte pflegebedürftiger und behinderter Menschen zu stärken. Dieses Gesetz findet Anwendung, wenn im Vertrag über Wohnraum auch zusätzliche Pflege- oder Unterstützungsleistungen abgeschlossen werden.
Das Gesetz ist nicht mehr ganz neu. Es wurde am 01.10.2009 in Kraft gesetzt. Für bestehende Verträge sah es eine Übergangszeit bis zum 30.4.2010 vor.
Manche Träger von Wohnraum für Menschen mit geistiger Behinderung stellen ihre Verträge erst nach diesem Stichtag um. Mitunter ist fraglich, was in den Vertragsänderungen angeboten wird. Kürzlich erhielten Kolleginnen des Betreuungsvereins Lebenshilfe Dortmund von einem Einrichtungsträger Verträge zur Unterschrift vorgelegt, die den Ausschluss von Anpassungen von Leistungen nach § 8 WBVG vorsieht.
Solches Begehren – fast vier Jahre nach Ablauf der Übergangsfrist – ist mehr als fraglich. Lesen Sie hier weiter