Ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer

Beratung ehrenamtlicher Betreuerinnen und Betreuer

Die Übernahme einer gesetzlichen Betreuung stellt Anforderungen an die Betreuerin/den Betreuer, die allein mit dem gesunden Menschenverstand nicht zu bewältigen sind. Dies wird auch nicht vom Gesetzgeber erwartet.

Der Betreuungsverein bietet Ihnen in Beratung, Elternseminaren und in einem Gesprächskreis die Möglichkeit Fragen zu besprechen.

Mit den Informationen auf diesen Seiten wollen wir Ihnen helfen, Ihre Aufgabe wahrzunehmen. Die Informationen, die wir hier für Sie zusammengetragen haben, befassen sich mit dem Betreuungsrecht und anderen Gesetzen, vor allem mit relevanten Sozialgesetzbüchern.

Der Betreuungsverein Lebenshilfe Dortmund engagiert sich seit über 20 Jahren in der Beratung und Unterstützung ehrenamtlicher Betreuerinnen und Betreuer.
Diese Aufgabe nimmt im Verein Herr Rüberg wahr. Er gehört dem Betreuungsverein seit 1993 an.

Themen der Beratung sind zum Beispiel:

  • Die Anregung einer gesetzlichen Betreuung
    Erklärung der Aufgaben in der gesetzlichen Betreuung
    Unterscheidung zwischen sozialer und gesetzlicher Betreuung
    Betreuungsverfahren und seiner einzelnen Schritte
  • Vorbereitung und Unterstützung auf bzw. beim
    Ausfüllen des Antrages auf Leistungen der Grundsicherung oder Hilfe zum
    Lebensunterhalt (früher Sozialhilfe)
    Überprüfung der Bescheide des Sozialamtes auf Richtigkeit,
    Beratung über die elterliche Unterhaltspflicht
  • Informationen über die Voraussetzungen zur Gewährung von Kindergeld,
    Geklärt werden auch zwei wichtige Fragen:
    1. Zählt das Kindergeld als Einkommen des Kindes?
    2. Wann ist das Sozialamt berechtigt, das Kindergeldes überzuleiten?
  • Beantragung eines Schwerbehindertenausweises,
    Aufklärung über Inhalte der Merkzeichen des Schwerbehindertenausweises,
    Nachteilsausgleich
    die mit der Anerkennung der Schwerbehinderung möglich sind
  • Informationen über die Beantragung zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit,
    Ab 1.1.2017 tritt das Pflegestärkungsgesetz II (PSG II) in Kraft und damit zahlreiche Änderungen und Neuerungen. So wird zum Beispiel die Begutachtung zur Pflegebedürftigkeit im Rahmen des Neuen Beratungsassements (NBA) durchgeführt.
    Übersicht über die fünf Pflegegrade und die Überleitung von der Pflegestufe in einen Pflegegrad, die geänderten Leistungen der Pflegeversicherung.
    Vorbereitung auf das Gutachtens durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK).
  • Information und Beratung zum Übergang von der Schule in die Arbeitswelt
    – Werkstatt für behinderte Menschen  WfbM – (§§ 39ff SGB IX)
    – Unterstützte Beschäftigung UB (§ 38a SGB IX),
    – Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen BVB – SGB III Unterstützung bei der Antragstellung
  • Information und Beratung zu den Wohnformen in Dortmund und Umgebung (Einzelwohnen, Paarwohnen, Wohngemeinschaften mit und ohne Unterstützung, betreutes Wohnen in einer Wohneinrichtung)
    Hinweise zur Beantragung der Kostenübernahme und der Voraussetzungen. Mit dem Bundesteilhabegesetz werden neue Instrumente zur Bedarfsermittlung eingeführt. Diese sollen sich an den Inhalten des ICF – Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit orientieren. Wir geben Ihnen einen Überblick über die Inhalte.
    Adressen und ggfls. Ansprechpartner
    Unterstützung bei der Antragstellung
    Vermittlung von Ansprechpartnern des im Bereich des stationären und ambulant unterstützen Wohnens (AUW)