Recht einfach

Je nach Umfang der angeordneten gesetzlichen Betreuung kommt der gesetzliche Betreuer mit mehr oder weniger vielen Gesetzen und Verordnungen in Kontakt. Innerhalb der einzelnen Aufgabenkreise muss er wichtige Bestimmungen kennen, die für die Wahrnehmung  der Rechte der betreuten Person von Bedeutung sind.

Keine/r kann alle kennen!

Es ist für den ehrenamtlichen Betreuer kaum möglich, alle Rechtsansprüche und damit verbunden sämtliche einschlägigen Paragraphen der verschiedenen Gesetze zu kennen.

Aus diesem Grund haben wir an dieser Stelle einige Gesetze und Verordnungen zusammengestellt, damit die interessierte Betreuerin sich informieren kann.

Zudem werden Informationen aus der Praxis bereitgestellt, um mit diesen Beispielen die Anwendung der Paragraphen zu verdeutlichen.

Fehlt etwas?

Sollten an dieser Stelle Informationen fehlen, dann nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Stellen Sie uns Ihre Frage oder schildern Sie uns Ihr Problem. Wir versuchen, so schnell wie möglich eine Antwort zu finden oder einen Weg für eine Lösung aufzuzeigen.

Fragen an das Team des Betreuungsvereins: beratung(at)btv-lebenshilfe-dortmund.de