Antrag oder Anregung
Der Antrag auf Betreuung
Der Antrag auf Betreuung kann nur von der betroffenen Person selbst gestellt werden. Dies kann mündlich beim Betreuungsgericht erfolgen oder schriftlich. Für den Antrag auf Betreuung kann der gleiche Vordruck verwendet werden, wie für die Anregung.
Die Anregung einer Betreuung
Die Anregung für eine Betreuung kann von jedem an das Betreuungsgericht gerichtet werden. Auch ist es möglich, die Anregung mündlich beim Betreuungsgericht zu Protokoll zu geben. Das Protokoll nimmt ein/e Mitarbeiter/in der zuständigen Geschäftsstelle auf.
Die Anregung kann ebenso schriftlich eingereicht werden. Es würden wenige Angaben genügen, wie zum Beispiel: Name, Vorname der betroffenen Person, Anschrift und Geburtsdatum, wenn diese bekannt sind. Je mehr Informationen das Betreuungsgericht erhält, desto schneller kann die/der zuständige Richter/in über die Eröffnung des Verfahrens entscheiden.
Die Justiz hat dazu einen Vordruck entwickelt. Für eine Anregung an das Amtsgericht Dortmund haben wir in den Vordruck bereits die Adresse des Amtsgerichts eingefügt
Für Anregungen außerhalb Dortmunds verwenden Sie bitte diesen Vordruck:
Beide Vordrucke wurden auf der ersten Seite im Bereich der anzukreuzenden Aufgabenkreise ergänzt. Diese Ergänzungen beziehen sich insbesondere auf Menschen mit geistiger Behinderung. Die Anpassungen ergaben sich, da in vielen Beratungsgesprächen zur Anregung einer Betreuung mit Eltern/Angehörigen immer wieder die gleichen Aufgabenkreise handschriftlich ergänzt wurden.
Die Anregung kann am Computer ausgefüllt werden.
Erklärungen und Hinweise zu den einzelnen Aufgabenkreisen finden Sie in der Rubrik: Aufgabenkreise. (<= Den Bereich scheint es auf der alten Website nicht mehr zu geben!?)