EUTB Hinweise zum Datenschutz

DATENSCHUTZ wird bei uns groß geschrieben

Am 25. Mai 2018 wird in der EU ein einheitliches Datenschutzgesetz (DSGVO) in Kraft treten. Das bedeutet, dass vor allem für Unternehmen und Vereine erhöhte Anforderungen an die Datenschutzdokumentation durch Führung von Verfahrensverzeichnissen und weitreichendere Dokumentations- und Rechenschaftspflichten. Wer hier schludrig arbeitet und die Vorgaben nicht beachtet, riskiert viel. Die EU hat hohe Bußgelder von bis zu 20 Millionen Euro vorgesehen.LOGO des Bundesministerium für Arbeit und Soziles - mit dem Zusatz: gefördert durch

Sie hat weitreichende Konsequenzen für unsere Arbeit. Bevor wir mit Ratsuchenden ihr Anliegen besprechen dürfen, müssen wir eine schriftliche Einverständniserklärung darüber haben, dass die Daten der Person zu Beratungszwecken gespeichert werden dürfen.

Nach unserer Grundauffassung werden von uns keine Daten an Dritte weitergeleitet. Ausnahme: Wir sind dazu ausdrücklich vom Ratsuchenden ermächtigt worden.  Dies erfolgt in einem zweiten Schriftstück. Dies kommt einer Bevollmächtigung gleich.

Bitte lesen Sie unsere Datenschutzerklärung Datenschutzerklärung vor der persönlichen, telefonischen, oder schriftlichen Beratung