Das Betreuungsverfahren

Das Betreuungs-Verfahren ist in 5 Teilschritte geliedert

Diese können nacheinander oder zeitgleich ablaufe. Die Entscheidung darüber kiegt beim Richter.

Die 5 Schritte werden auf den nachfolgenden Seiten beschrieben:

  1. Anregung oder Antrag – Einleitung
  2. Sachbericht – durch die Betreuungsbehörde
  3.  medizinisches Gutachten –
  4.  Anhörung – Gespräch mit dem Richter
  5.  Verpflichtung – der rechtspfleger übergibt Bestellungsurkund

Bis alle Verfahrensschritte abgearbeitet sind, können mehrere Wochen bis Monate vergehen. Vieles liegt daran, wie belastet die Betreuungsbehörde, der Sachverständige oder das Gericht ist. Die Anordnung einer Betreuung ist ein weitreichender Eingriff in die recht der betroffenen Person. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber mit dem ordentlichen Verfahren hohe Schutzgaratien vor Missbruch eingeführt.

In dringenden Situationen Bestellung in wenigen Stunden bis Tagen

In dringenden Fällen kann der Richter das Verfahren auch verkürzen. Zwingend ist ein medizhinsches Gutachten. Ohne dies kann der Richter keinen Beschluss zu eine einstweilligen Betreuung fassen. Einsweillig bedeutet, dass die Betreuung in diesem Fall auf den Zeitraum von 6 Wochen befristet ist.
Selbst die Bestellungsurkunde kann in einer eiligen Situation per Fax übermittelt werden.
Die ausgelassenen Verfahrensschritte müssen innerhalb von 6 Wochen nachgeholt werden.

Gund für ein Eil-Verfahren liegt in der Regel dann vor, wenn aus gesundheitlichen Gründen des Betroffenen dringend ein Betreuer bestellt werden muss.