Sozialhilfe

Das Sozialgesetzbuch XII (12) Sozialhilfe hat das Bundessozialhilfegesetz (BSHG) am 01.01.2005 abgelöst. Das BSHG kannte bis dahin nur die Hilfe zum Lebensunterhalt (HzL), im Volksmund auch kurz „Sozialhilfe“.

Im SGB XII gibt es seit der Eingliederung in das Sozialgesetzbuch nun neben der Hilfe zum Lebensunterhalt (HzL) auch die Leistungen der Grundsicherung im Alter und voller Erwerbsminderung.

Hilfe zum Lebensunterhalt wird all den Hilfesuchenden gewährt,

  1. die nicht als Erwerbssuchende bei einem Jobcenter gemeldet sind und
  2. die noch nicht 65 Jahre alle sind und
  3. deren dauerhafte volle Erwerbsminderung (noch) nicht festgestellt ist.

Um Leistungen der Grundsicherung zuerhalten, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein. Lesen Sie hier mehr.