Angemessenen Kosten der Unterkunft
Nicht jede Wohnung die freisteht kann ein Hilfeempfänger von Leistungen der Grundsicherung (GruSI) oder Hilfe zum Lebensunterhalt (HzL) anmieten.
Er braucht ein Mietangebot des Vermieters. Dieses Mietangebot sollte er vor der Unterschrift unter den Mietvertrag beim zuständigen Sozialamt einreichen.
Das Sozialamt prüft, ob die Größe der angebotenen Wohnung und die damit verbundenen Kosten (Miete + Betriebskosten) angemessen sind.
Man spricht deswegen auch von einer angemessenen Wohnungsgröße oder angemessene Kosten der Unterkunft (KdU).
In den vergangenen Jahren wurde die angemessenen Größe der Wohnung nach oben verändert. Der Tabelle kann die angemessene Größe und die damit verbundenen Kosten entnommen werden. Die Daten beziehen sich auf das Stadtgebiet Dortmund.
Per-sonen | Wohn-flächen | angemessene Nettokalt-miete | qm/Preis | Betriebs-kosten | angemessene Brutto-kaltmiete |
1 | 50 qm | 350,00 € | 7,00 € | 113,00 € | 463,00 € |
2 | 65 qm | 430,00 € | 6,62 € | 146,90 € | 576,90 € |
3 | 80 qm | 500,00 € | 6,25 € | 180,80 € | 680,80 € |
4 | 95 qm | 650,00 € | 7,22 € | 214,70 € | 864,70 € |
5 | * | 800,00 € | 248,60 € | 1.048,60 € | |
6 | * | 900,00 € | 282,50 € | 1.182,50 € | |
* Für jede weitere Person 15 qm |
Die Wohung darf weniger Quadratmeter und in der Miete und den Nebenkosten günstiger sein, als in der Tabelle angegeben.