Sozialamt prüft Erwerbsfähigkeit – wenn WfbM gekündigt ist

Grundsicherung bei voller Erwerbsminderung wird geleistet, wenn der Berechtigte nicht mehr als drei Stunden pro Tag arbeiten kann. Er kann in einer Werkstatt für behinderte Menschen mitarbeiten, ist dazu jedoch nicht verpflichtet.

Der Betreuungsverein Lebenshilfe Dortmund betreut Menschen, die zunächst in einer der Werkstätten beschäftigt waren, dann aber dort nicht mehr beschäftigt wurden. Das Sozialamt wurde darüber informiert, dass kein Entgelt mehr als Einkommen angerechnet werden kann. Zudem übernimmt das Sozialamt in manchen dieser Fälle die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Für einige dieser Betreuten erhielten die Vereinsbetreuer die Aufforderung begründen, warum der Leistungsberechtigte nicht mehr arbeitet. Das Sozialamt prüft auch, ob der Leistungsberechtigte eventuell doch auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt einfache Tätigkeiten annehmen kann.

Bei positivem Ergebnis hätte dies zur Folge, dass die Zuständigkeit vom Sozialamt zum Jobcenter wechseln würde. Finanziell wäre es keine Verschlechterung.

Die Konsequenzen für den Leistungsberechtigten sind klar:

  • Er wäre verpflichtet, alle sechs Monate einen Antrag auf Weiterbewilligung zu stellen
    (in der Grundsicherung SGB XII alle 12 – 24 Monate)
  • Er wäre verpflichtet, jede zumutbare Arbeit anzunehmen, die ihm angeboten wird.
  • Er wäre auch verpflichtet, sich bei Firmen um Arbeit zu bemühen und müsste diese Bemühungen auch nachweisen.

Aus dieser Blickrichtung sollte genau überlegt werden, warum eine weitere Beschäftigung in der Werkstatt nicht möglich ist. Sind es gesundheitliche Gründe die zur Aufgabe des Werkstattplatzes führen, sollte dies dem Sozialamt klar begründet werden können. Einer unserer Betreuten musste wegen einer offenen Stelle am Fuß für mehrere Monate von der Werkstatt abgemeldet werden. Eine entsprechende ärztliche Bescheinigung konnte dem Sozialamt vorgelegt werden.

Ist es eher das „Faulfieber“ des Beschäftigten, so kann eine Erklärung deutlich schwieriger werden. Bis jetzt gibt es noch keine nachteilige Entscheidung des Sozialamtes Dortmund.