aus Teilhabegesetz SGB IX wird Bundesteilhabegesetz BTHG

Leistungen der Teilhabe im SGB IX wird reformiert
ab 1.1.2017 heißt es Bundesteilhabegesetz

Das Rehabilitations- und Teilhabegesetz – SGB IX trat im Januar 2001 in Kraft. Zum 1.1.2017 wurde es reformiert und heißt seitdem Bundes-Teil- Habe-Gesetz (BTHG). Die Reform wurde aus Sicht des Gesetzgebers erforderlich, um im Gesetz Anpassungen vorzunehmen, die den Anforderungen des Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention – UN-BRK) entsprechen. Die UN-BRK ist seit dem 26. März 2009 für die Bundesrepublik Deutschland bindend.

Für Menschen mit geistiger Behinderung ist insbesondere der 2. Teil des Gesetzes von Bedeutung. In diesem Teil werden die Leistungen zur selbstbestimmten Lebensführung von Menschen mit Behinderungen (Eingliederungshilfe-Recht) geregelt.