Anerkennung der Schwerbehinderung
Anerkennung der Behinderung
Auf Antrag eines behinderten Menschen kann die Versorgungsverwaltung feststellen,
- dass eine Behinderung vorliegt,
- den Grad der Behinderung
- und die Merkzeichen
Auf Antrag eines behinderten Menschen kann die Versorgungsverwaltung feststellen,