Wohnen für Menschen mit geistiger Behinderung
Wohnen – heißt: Zuhause zu sein!
Wohnen hat viele Formen. In Dortmund aber auch in anderen Städten und Kreisen haben sich sehr differenzierte Unterstützungsangebote für Menschen mit geistiger Behinderung entwickelt. Durch die verschiedenen Unterstützungsangebote – ambulant und stationär – können heute Menschen mit geistiger Behinderung ganz anders am Leben in ihrem Umfeld teilnehmen, als es noch vor 20 bis 25 Jahren ihnen möglich war.
Egal für welche Wohnform sich der Mensch entscheidet, ob allein in der eigenen Wohnung oder in einer Wohneinrichtung mit anderen Bewohnern, allen ist gleich, dass mindestens Vertrag geschlossen wird. Wer diesen schließt der Menschen mit Behinderung oder sein gesetzlicher Vertreter/Betreuer ist dabei sekundär.
Über zu regelnde Inhalte und Aspekte der verschiedenen Verträge und ihre Besonderheiten wollen wir auf den folgenden Seiten informieren.
Auch sonst Wissenswertes über Anträge zur Übernahme der Kosten an den Leistungsträger wird hier dargestellt.
Den Abschluss bildet eine Übersicht der verschiedenen Wohnangebote in Dortmund.
stationäres Wohnen
Ohne Heimvertrag kein Wohnen!
Bevor ein Bewohner in eine Einrichtung ziehen kann muss der Träger mit ihm einen schriftlichen Vertrag schließen. Dies sieht das Gesetz zur Regelung von Verträgen über Wohnraum mit Pflege- oder Betreuungsleistungen (WBVG) vor. Das WBVG ist zum 1.10.2009 in Kraft getreten. Im Gegensatz zum früheren Heimgesetz gilt das WBVG prinzipiell für alle betreuten Wohnformen, seine Anwendbarkeit orientiert sich an bestimmten vertraglichen Leistungen. Die Art und Weise der Wohnform ist nicht mehr ausschlaggebend. Das Gesetz trägt dem VerbraucherschutzgedankenRechnung, indem es u. a. eine größtmögliche Transparenz im Leistungsbereich festschreibt.
Ausschluss der Anpassung bei verändertem Gesundheitszustand oder Pflegebedarf
In Absatz 4 des § 8 kann der Unternehmer (Wohnheimträger) seine Pflicht zur Anpassung seiner Leistungen bei verändertem Pflege- oder Betreuungsbedarf, durch gesonderte Vereinbarung mit dem Verbraucher (Bewohner/in) bei Vertragsschluss ganz oder teilweise ausschließen. Der Ausschluss ist nur wirksam, soweit der Unternehmer unter Berücksichtigung des dem Vertrag zugrunde gelegten Leistungskonzepts daran ein berechtigtes Interesse hat und dieses in der Vereinbarung begründet. Die Belange behinderter Menschen sind besonders zu berücksichtigen. Die Vereinbarung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; die elektronische Form ist ausgeschlossen.
Der Auschluss der Anpassung ist vor Abschluss des Vertrages dem Bewohner bekannt zu geben. Eine Anpassung des § 8 Abs. 4 WBVG war nur in der Übergangszeit bis Mai 2010 für bestehende Verträge zulässig. Aus Sicht des Betreuungsverein ist eine Anpassung der Verträge jetzt nicht mehr möglich.
Wir sind mit dem Träger im Gespräch und warten derzeit noch auf die Begründung dieser sehr späten Anpassung seiner Verträge.
Weitere Infos folgen in Kürze.
Der Pflegesatz
Der Pflegesatz
Der Träger der Einrichtung hat mit dem zuständigen Kostenträger (in NRW sind dies die Landschaftsverbände*) den Pflegesatz vereinbart. Mit dem Pflegesatz werden alle Kosten bezahlt, die dem Träger für die Betreuung und Versorgung der Bewohnerinnen und Bewohner entstehen. Der Pflegesatz wird auf einen Tag berechnet. Er setzt sich zusammen aus den Kosten
- für die Maßnahme: Betreuung und Versorgung gegliedert in Leistungstyp (LT)
und Hilfebedarfsgruppe (HBG)) - Grundpauschale (Unterkunft und Verpflegung)
- für die Instandhaltung
Die Kosten zu 2. Und 3. sind für alle Bewohner gleich. Es wird hierbei nicht unterschieden zwischen den verschiedenen Leistungstypen und Hilfebedarfsgruppen.
Die Ermittlung des Leistungstyps und der Hilfebedarfsgruppe wird auf den nächsten Seiten beschrieben.
Leistungstypen
Wohnstätten für Menschen mit geistiger Behinderung werden im sogenannten Drei-Schicht-System betrieben, d.h., die Mitarbeiter müssen an 365 Tagen rund-um-die-Uhr zur Verfügung stehen. Menschen mit geistiger Behinderung, die in einer Wohnstätte leben oder leben wollen, müssen vor ihrem Einzug einem sogenannten Leistungstyp zugeordnet. Nicht jeder Bewohner benötigt die gleichen Anteile an Förderung und Unterstützung. Die Leistungstypen, die für Menschen mit geistiger Behinderung infrage kommen, stehen unten in der Tabelle.
Die Ermittlung des richtigen Leistungstyps erfolgt in der Regel durch die Leitung der Wohnstätte. Der Leistungstyp entscheidet darüber, wie viele Geld für die Förderung und Versorgung der Bewohnerin/des Bewohners zur Verfügung steht. Damit steht dann auch fest wie viel Personal er für die Förderung und Versorgung der Träger der Wohnstätte einsetzen kann.
Neben dem Leistungstyp wird auch noch der individuelle Hilfebedarf (sogenannte Hilfebedarfsgruppen) festgestellt.
Auszug aus der Anlage zum Rahmenvertrag des LWL
LT 9: | Wohnangebote für Erwachsene mit geistigen Behinderungen |
LT 10: | Wohnangebote für Erwachsene mit geistiger Behinderung und hohem sozialen Integrationsbedarf |
LT 11: | Wohnangebote für Erwachsene mit körperlichen oder mehrfachen Behinderungen |
LT 12: | Wohnangebote für Erwachsene mit komplexen Mehrfachbehinderungen |
LT 13: | Wohnangebote für gehörlose bzw. hörbehinderte Erwachsene |
LT 14: | Wohnangebote für Erwachsene mit der fachärztlichen Diagnose Autismus |
LT 15: | Wohnangebote für Erwachsene mit psychischen Behinderungen |
LT 16: | Wohnangebote für Erwachsene mit psychischer Behinderung (aufgrund einer chronischen psychischen Erkrankung oder einer chronischen Abhängigkeitserkrankung) und hohem sozialen Integrationsbedarf |
LT 17: | Wohnangebote für Erwachsene mit Abhängigkeitserkrankungen |
LT 18: | Wohnangebote für Erwachsene mit chronischen Abhängigkeitserkrankungen und Mehrfachbehinderungen |
LT 19: | Wohnangebote für Erwachsene, die aufgrund chronischen Missbrauchs illegaler Drogen wesentlich behindert im Sinne des SGB XII sind (i. d. R. i. V. mit Methadon-Substitution) |
LT 20: | Befristete heilpädagogische Förder- und Wohnangebote für Erwachsene mit Behinderungen |
LT 21: | Maßnahmen der sozialen und medizinisch-beruflichen Rehabilitation für Erwachsene mit psychischen Behinderungen |
Hilfebedarfsgruppen
Bewohner werden gemetzlert
Der „Metzler-Fragebogen“ wurde von Frau Dr. Heidrun Metzler von der Universität Tübingen entwickelt. Er dient dazu, den aktuellen Hilfebedarf eines Menschen mit geistiger Behinderung zu erfassen. In sechs Gruppen werden insgesamt 34 mögliche Unterstützungsbedarfe abgefragt. Aus dem ausgefüllten Fragebogen ergibt sich dann die Hilfebedarfsgruppe.
In „Hinweise zum Verständnis des Fragebogens zum „Hilfebedarf“ (H.M.B.-W/Version 5/2001)“ schreibet Frau Dr. Metzler:
„ Grundsätze der Anwendung
Der Hilfebedarf eines Menschen mit Behinderung lässt sich nur beurteilen, wenn seine aktuelle Lebenssituation einschließlich seiner Selbsthilfemöglichkeiten bekannt und Ziele der Unterstützung vereinbart sind. Beides setzt voraus, dass der Mensch mit Behinderung bzw. seine Interessenvertreter (Angehörige, gesetzliche Betreuer) in das Verfahren der Hilfebedarfseinschätzung mit einbezogen werden. Gegebenenfalls können weitere Personen, die den betreffenden Menschen gut kennen (z.B. Betreuer in Einrichtungen) beteiligt werden; dies ist insbesondere empfehlenswert bei Menschen mit sehr schweren Behinderungen.[….]“
Mit Hilfe von vier Kategorien kann der Hilfebedarf des zukünftigen Bewohners ermittelt werden.
- keine Hilfe erforderlich/erwünscht
- Beratung/Assistenz/Hilfestellung
- stellvertretende Ausführung/Begleitung
- intensive Förderung, Anleitung – umfassende Hilfestellung
Der Metzler-Bogen gliedert sich in sieben Lebensbereiche, die wiederum unterschiedlich viele Unterpunkte haben, um den Hilfebedarf zu erfassen. Der Bogen ist in Form einer Excel-Tabelle erfasst und ermöglicht nach der Erfassung des Hilfebedarfs die sofortige Ermittlung der Hilfebedarfsgruppe.
A. Alltägliche Lebensführung
- Einkaufen: Lebensmittel, Gegenstände des täglichen Bedarfs einkaufen(Einkauf planen, Geschäfte aufsuchen, auswählen)
- Zubereitung von Zwischenmahlzeiten: Übliche Wege der Zubereitung von Zwischenmahlzeiten und Getränken, einschließlich Frühstück und Abendessen
- Zubereitung von Hauptmahlzeiten: Übliche Wege der Zubereitung von warmen Hauptmahlzeiten, einschließlich Benutzung von Geräten
- Wäschepflege: Persönliche Wäsche waschen, flicken, aus- und einsortieren, einschließlich der Bedienung von Geräten
- Ordnung im eigenen Bereich: Aufräumen, Zimmer/Sanitärbereich reinigen
- Geld verwalten: Kenntnis des Geldwertes, Einteilung des Geldes
- Regeln von finanziellen und (sozial-)rechtlichen Angelegenheiten: Ausfüllen von Formularen, Stellen von Anträgen, Bankgeschäfte etc.
B. Individuelle Basisversorgung
- Ernährung: Auswahl von Art und Menge der Nahrung, Essen und Trinken, Zerkleinern (z.B. Fleisch schneiden) usw.
- Körperpflege: Ganz- oder Teilwaschung, Morgen- und Abendtoilette (außer Baden/Duschen), Umgang mit Menstruation
- persönliche Hygiene / Toilettenbenutzung: Aufsuchen der Toilette, sachgerechte Benutzung, Umgang mit Inkontinenz
- Aufstehen / zu Bett gehen: Grundfertigkeiten der Mobilität (körperliche Fähigkeiten), motivationale Aspekte
- Baden / Duschen: Eigenständige Benutzung der Dusche oder Badewanne (körperliche Fähigkeiten, ggf. Aufsichtsbedarf, motivationale Aspekte)
- Anziehen / Ausziehen: Auswahl von Kleidung/der Witterung oder dem Anlass entsprechend, körperliche Fähigkeit, sich an- oder ausziehen (Grob- und Feinmotorik)
C. Gestaltung sozialer Beziehungen
- im unmittelbaren Nahbereich: Beziehungen zu Mitbewohnern/Nachbarn/Mitarbeitern, Regelung von Konflikten, Vermeidung von Isolation, Einhalten von Absprachen
- zu Angehörigen und gesetzlichen Betreuern: Aufrechterhaltung der sozialen Beziehungen, Kontaktaufnahme, Kooperation, Klärung von Konflikten
- in Freundschaften / Partnerschaften: Aufbau und Aufrechterhaltung stabiler sozialer Beziehungen, Kontaktaufnahme, Klärung von Konflikten
D. Teilnahme am kulturellen und gesellschaftlichen Leben
- Gestaltung freier Zeit / Eigenbeschäftigung: planvolle und persönlich sinnvolle Nutzung freier Zeit, Einteilung der Zeit, Ausführen von Hobbies, Entwicklung persönlicher Vorlieben
- Teilnahme an Freizeitangeboten / kulturellen Veranstaltungen: Information über Angebote, Auswahl von Angeboten, aktives Aufsuchen von Angeboten (einschließlich der dazu erforderlichen körperlichen Mobilität)
- Begegnung mit sozialen Gruppen / fremden Personen: Sich zurechtfinden in fremden Gruppen, Sozialverhalten, Bewältigung von Konflikten (im Freizeit- und Arbeitsbereich)
- Erschließen außerhäuslicher Lebensbereiche: Motivation zum Besuch von Schule, Arbeitsplatz, Beschäftigungsbereich u.ä.; Bewältigung des Weges zum außerhäuslichen Lebensbereich etc.
- Entwickeln von Zukunftsperspektiven, Lebensplanung: Auseinandersetzung mit der eigenen Behinderung, Auseinandersetzung mit der eigenen Rolle in der Gesellschaft, Entwickeln persönlicher Ziele
E. Kommunikation und Orientierung
- Kompensation von Sinnesbeeinträchtigungen und Sprachschwierigkeiten; Unterstützung der Kulturtechniken: Nutzung von Hilfsmitteln wie Langstock, Hörgerät, PC etc., Aneignung und Gebrauch von Gebärdensprache oder anderen Kommunikationswegen, Übung von Lesen und Schreiben, Übung der deutschen Sprache
- Zeitliche Orientierung: Kenntnis der Uhrzeit, Tag-Nacht-Rhythmus, Zeitstruktur
- Räumliche Orientierung in vertrauter Umgebung (alle Orte, die regelmäßig aufgesucht werden: Wohnung, Wohnumfeld, Weg zur Arbeit etc.)
- 25. Räumliche Orientierung in fremder Umgebung (einschließlich Verkehrssicherheit)
F. Emotionale und psychische Entwicklung
- Bewältigung von Angst, Unruhe, Spannungen
- Bewältigung von Antriebsstörungen, Interesselosigkeit, Apathie etc.
- Bewältigung paranoider oder affektiver Symptomatik
- Umgang mit und Abbau von erheblich selbst-und fremdgefährdenden Verhaltensweisen
F. Gesundheitsförderung und -erhaltung
- Ausführen ärztlicher oder therapeutischer Verordnungen: Bereitstellung, Dosierung und Einnahme von Medikamenten, (Körper-)Übungen
- Absprache und Durchführung von Arztterminen: Arztwahl, Terminvereinbarung, Aufsuchen der Praxis etc.
- Spezielle pflegerische Erfordernisse: Dekubitusprophylaxe, Bedienung von Beatmungsgeräten, pflegerische Erfordernisse bei Sondenernährung etc.
- Beobachtung und Überwachung des Gesundheitszustandes: Regelmäßige Kontrollen (z.B. bei Diabetes, Vitalzeichen-Kontrolle), Beobachtung bei Erkrankungen, Erkennen von Krankheitssymptomen etc.)
- Gesundheitsfördernder Lebensstil: Kenntnisse über gesunde Ernährung, körperliches Training/ Bewegung, Vermeiden gesundheitsschädigender Verhaltensweisen
Wohnen in Dortmund
Wohneinrichtungen in Dortmund
- Träger: Lebenshilfe Dortmund e.V.
Wohnstätte „Am Schlosspark“
Am Schlosspark 47 – 44357 Dortmund
Leitung: Herr Schmidt / Herr Bruns
Telefon: 0231 – 37 00 14Wohnstätte Dortmund-Hostedde
Tettenbachstr. 26 – 44329 Dortmund
Leitung: Herr Schmidt / Herr Bruns
Telefon: 0231 – 58 99 524 - Träger: Lebenshilfe Wohnen NW gGmbH
Haus Lebenshilfe
Steilestr. 4 – 44287 Dortmund
Leitung: Herr Prions
Telefon: 0231 – 44 47 151
- Träger: Arbeiterwohlfahrt
Wohnstätte der AWO
Mengeder Straße 491 – 44359 Dortmund
Leitung:
Telefon: 0231 – 35 09 04
Wohnstätte der AWO
Overbeckerstr. 34 – 44329 Dortmund
Leitung: Herr Wertz
Telefon: 0231 – 98 91 91 -21
Wohnhaus – Schultenhof
Stockumer Str. 109 – 44225 Dortmund
Leitung: Frau Möhring
Telefon: 0231 – 79 22 01 -22
- Träger: Stiftungsbereich Bethel „vor Ort“
Haus „Am Lohbach“
Am Lohbach 120 – 44263 Dortmund
Teamleitung: Frau Meyer
Telefon: 0231 – 94 83 38 36
Wohnstätte „Von-der-Tann-Str.“
Von -der-Tann-Str. 38 – 44135 Dortmund
Teamleitung: Frau Nicolai
Telefon: 0231 – 53 42 50 305
Haus Am Funkturm
Haslindestr. 72 – 44309 Dortmund
Teamleitung:
Telefon: 0231 – 95 80 97 -13
Haus Winterkampsweg
Winterkampsweg 32 – 44339 Dortmund
Teamleitung:
Telefon: 0231 – 4257-9360
Haus Kesselborn
Kesselborn 25 44379 Dortmund
Teamleitung:
Telefon: 0231 – 9678 998-0
- Träger: Caritasverband Dortmund e.V.
Wohnhaus St. Hedwig
Lessingstr. 104 – 44147 Dortmund
Leitung: Herr Vogtmann
Telefon: 0231 – 82 00 39
Wohnhaus St. Martin
Nordstr. 28 – 44145 Dortmund
Leitung: Frau Miroslawski
Telefon: 0231 – 81 12 20
Wohnhaus Hedwig Dransfeld
Limbecker Str. 83c – 44388 Dortmund
Leitung: Frau Welle
Telefon: 0231 – 69 92 140
Wohnhaus St. Raphael
Auf’m Brautschatz 15 – 44263 Dortmund
Leitung: Frau Finke-Stelck
Telefon: 0231 – 42 57 690
Wohnhaus St. Gabriel
Untere Dahlwiese 24
44309 Dortmund
Tel. (0231) 2 06 92 10-0
- Träger: Christopherus Haus e.V.
Wohnstätte Rotbuchenhof
Auf dem Schnee 145 – 44227 Dortmund
Leitung:
Telefon: 0231 – 7712 89
- Träger: Elisabeth-Vormfelde-Verein
Elisabeth-Vormfelde-Haus
Rotbuchenweg 145 – 44339 Dortmund
Leitung: Frau Weidenbusch
Telefon: 0231 – 58 21 000
Wohnhaus Eving
Insterbrucker Str. 36 – 44339 Dortmund
Leitung:
Telefon: 0231 –
Kurzzeitunterbringung in Dortmund
- Wohnstätte Dortmund-Bodelschwingh
Kösterstr. 4 – 44357 Dortmund
Leitung: Herr Schnmidt
Telefon: 0231 – 37 00 14
- Haus Lebenshilfe,
Steilestr. 4 – 44287 Dortmund
Ansprechpartnerin:
Telefon: 0231 – 44 47 111
- Kurzzeitpflege „Goethestr.“ e.V.
Goethestr. 66 – 44145 Dortmund
Ansprechpartner: Frau Henschel
Telefon: 0231 – 55 88 991
Ambulant Betreutes Wohnen (ABW) in Dortmund
- Lebenshilfe Ambulante Dienste GmbH,
Brüderweg 22 – 44135 Dortmund
Ansprechpartnerin: Frau Hennig-Gruber, Bereichsleitung
Telefon: 0231 13 88 91 30
- MOBILE – Selbstbestimmtes Leben Behinderter e.V.
Steinstr. 9 – 44145 Dortmund
Telefon: 0231 – 47 73 21 60 - Werkstatt über Teichen – ABW
Oberevinger Str. 149 – 44339 Dortmund
Telefon: 0231 – 98 80 – 999 - Caricats
Auf’m Brautschatz 15 – 44263 Dortmund
Telefon: 0231 – 4 25 76 90 - AWO
Klosterstr. 8 -10 – 44135 Dortmund
Telefon: 0231 -18 99 98 90
ambulante Dienste der Lebenshilfe Dortmund
- Familienunterstützender Dienst, – FUD
- individuelle schwerstbehinderten Betreuung, – ISB
- Ferienspaß,
- Reah-Sport,
- Pflegedienst
Telefon: 0231 – 13 88 9 100
Freizeit und Urlaub
- Lebenshilfe Dortmund e.V.
Brüderweg 22 – 441235 Dortmund
Ansprechpartnerinnen: Frau Schütte, Bereichsleitung
Frau Schulte-Brauckst, Frau Mölter, Frau Rolle, Frau Leine
Telefon: 0231 – 13 88 91 -24 u.-25