Leistungstypen

Wohnstätten für Menschen mit geistiger Behinderung werden im sogenannten Drei-Schicht-System betrieben, d.h., die Mitarbeiter müssen an 365 Tagen rund-um-die-Uhr zur Verfügung stehen. Menschen mit geistiger Behinderung, die in einer Wohnstätte leben oder leben wollen, müssen vor ihrem Einzug einem sogenannten Leistungstyp zugeordnet. Nicht jeder Bewohner benötigt die gleichen Anteile an Förderung und Unterstützung. Die Leistungstypen, die für Menschen mit geistiger Behinderung infrage kommen, stehen unten in der Tabelle.

Die Ermittlung des richtigen Leistungstyps erfolgt in der Regel durch die Leitung der Wohnstätte. Der Leistungstyp entscheidet darüber, wie viele Geld für die Förderung und Versorgung der Bewohnerin/des Bewohners zur Verfügung steht. Damit steht dann auch fest wie viel Personal er für die Förderung und Versorgung der Träger der Wohnstätte einsetzen kann.

Neben dem Leistungstyp wird auch noch der individuelle Hilfebedarf (sogenannte Hilfebedarfsgruppen) festgestellt.

Auszug aus der Anlage zum Rahmenvertrag des LWL

LT 9: Wohnangebote für Erwachsene mit geistigen Behinderungen
LT 10: Wohnangebote für Erwachsene mit geistiger Behinderung und hohem sozialen Integrationsbedarf
LT 11: Wohnangebote für Erwachsene mit körperlichen oder mehrfachen Behinderungen
LT 12: Wohnangebote für Erwachsene mit komplexen Mehrfachbehinderungen
LT 13: Wohnangebote für gehörlose bzw. hörbehinderte Erwachsene
LT 14: Wohnangebote für Erwachsene mit der fachärztlichen Diagnose Autismus
LT 15: Wohnangebote für Erwachsene mit psychischen Behinderungen
LT 16: Wohnangebote für Erwachsene mit psychischer Behinderung (aufgrund einer chronischen psychischen Erkrankung oder einer chronischen Abhängigkeitserkrankung) und hohem sozialen Integrationsbedarf
LT 17: Wohnangebote für Erwachsene mit Abhängigkeitserkrankungen
LT 18: Wohnangebote für Erwachsene mit chronischen Abhängigkeitserkrankungen und Mehrfachbehinderungen
LT 19: Wohnangebote für Erwachsene, die aufgrund chronischen Missbrauchs illegaler Drogen wesentlich behindert im Sinne des SGB XII sind (i. d. R. i. V. mit Methadon-Substitution)
LT 20: Befristete heilpädagogische Förder- und Wohnangebote für Erwachsene mit Behinderungen
LT 21: Maßnahmen der sozialen und medizinisch-beruflichen Rehabilitation für Erwachsene mit psychischen Behinderungen