Leistungstypen
Wohnstätten für Menschen mit geistiger Behinderung werden im sogenannten Drei-Schicht-System betrieben, d.h., die Mitarbeiter müssen an 365 Tagen rund-um-die-Uhr zur Verfügung stehen. Menschen mit geistiger Behinderung, die in einer Wohnstätte leben oder leben wollen, müssen vor ihrem Einzug einem sogenannten Leistungstyp zugeordnet. Nicht jeder Bewohner benötigt die gleichen Anteile an Förderung und Unterstützung. Die Leistungstypen, die für Menschen mit geistiger Behinderung infrage kommen, stehen unten in der Tabelle.
Die Ermittlung des richtigen Leistungstyps erfolgt in der Regel durch die Leitung der Wohnstätte. Der Leistungstyp entscheidet darüber, wie viele Geld für die Förderung und Versorgung der Bewohnerin/des Bewohners zur Verfügung steht. Damit steht dann auch fest wie viel Personal er für die Förderung und Versorgung der Träger der Wohnstätte einsetzen kann.
Neben dem Leistungstyp wird auch noch der individuelle Hilfebedarf (sogenannte Hilfebedarfsgruppen) festgestellt.
Auszug aus der Anlage zum Rahmenvertrag des LWL
LT 9: | Wohnangebote für Erwachsene mit geistigen Behinderungen |
LT 10: | Wohnangebote für Erwachsene mit geistiger Behinderung und hohem sozialen Integrationsbedarf |
LT 11: | Wohnangebote für Erwachsene mit körperlichen oder mehrfachen Behinderungen |
LT 12: | Wohnangebote für Erwachsene mit komplexen Mehrfachbehinderungen |
LT 13: | Wohnangebote für gehörlose bzw. hörbehinderte Erwachsene |
LT 14: | Wohnangebote für Erwachsene mit der fachärztlichen Diagnose Autismus |
LT 15: | Wohnangebote für Erwachsene mit psychischen Behinderungen |
LT 16: | Wohnangebote für Erwachsene mit psychischer Behinderung (aufgrund einer chronischen psychischen Erkrankung oder einer chronischen Abhängigkeitserkrankung) und hohem sozialen Integrationsbedarf |
LT 17: | Wohnangebote für Erwachsene mit Abhängigkeitserkrankungen |
LT 18: | Wohnangebote für Erwachsene mit chronischen Abhängigkeitserkrankungen und Mehrfachbehinderungen |
LT 19: | Wohnangebote für Erwachsene, die aufgrund chronischen Missbrauchs illegaler Drogen wesentlich behindert im Sinne des SGB XII sind (i. d. R. i. V. mit Methadon-Substitution) |
LT 20: | Befristete heilpädagogische Förder- und Wohnangebote für Erwachsene mit Behinderungen |
LT 21: | Maßnahmen der sozialen und medizinisch-beruflichen Rehabilitation für Erwachsene mit psychischen Behinderungen |