Der Pflegesatz
Der Pflegesatz
Der Träger der Einrichtung hat mit dem zuständigen Kostenträger (in NRW sind dies die Landschaftsverbände*) den Pflegesatz vereinbart. Mit dem Pflegesatz werden alle Kosten bezahlt, die dem Träger für die Betreuung und Versorgung der Bewohnerinnen und Bewohner entstehen. Der Pflegesatz wird auf einen Tag berechnet. Er setzt sich zusammen aus den Kosten
- für die Maßnahme: Betreuung und Versorgung gegliedert in Leistungstyp (LT)
und Hilfebedarfsgruppe (HBG)) - Grundpauschale (Unterkunft und Verpflegung)
- für die Instandhaltung
Die Kosten zu 2. Und 3. sind für alle Bewohner gleich. Es wird hierbei nicht unterschieden zwischen den verschiedenen Leistungstypen und Hilfebedarfsgruppen.
Die Ermittlung des Leistungstyps und der Hilfebedarfsgruppe wird auf den nächsten Seiten beschrieben.