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Sie fragen – wir antworten2018-05-06T11:43:42+02:00

Sie fragen – wir antworten

Auf den folgenden Seiten haben wir Teile dessen zusammengetragen, was so alltäglich in der Arbeit als rechtliche Betreuerinnen und Betreuer häufiger Vorkommt. Es sind Bereiche unseres Wissens erklärt, welches wir zur Lösung unserer Aufgaben benötigen.

Wir hoffen, Sie finden darin auch Antworten auf Ihre Fragen. Sollten Sie keine Antworten auf Ihre Fragen finden, so haben Sie die Möglichkeit, uns Ihre Fragen mitzuteilen. Wir antworten so schnell wie möglich.

Dieses Angebot können wir Ihnen kostenfrei anbieten, da wir von der Stadt Dortmund und vom Land Nordrhein-Westfalen finanziell unterstützt werden. Selbstverständlich dürfen Sie uns etwas spenden. Dies ist jedoch nicht Voraussetzung für unsere Antwort.

Von Angehörigen eines Menschen mit geistiger Behinderung, die sich mit dem Gedanken tragen rechtliche/r Betreuer/in zu werden oder bereits bestellt sind, wird nicht erwartet, dass sie alle Aufgaben ohne Unterstützung meistern.

Der gesetzliche Betreuer hat die Rahmenbedingungen für eine größtmögliche Selbstbestimmung der betreuten Person zu schaffen. Dazu muss er in der Lage sein, die rechtlichen Vorgaben zu beachten und Ansprüche auf Leistungen zu kennen und diese bestenfalls auch durchzusetzen. Bei diesen Aufgaben unterstützen wir Sie gerne.

Aktuelles

Änderung der Sprechzeiten für betreute Menschen

Der Betreuungsverein hat seine Sprechzeiten geändert. Für Menschen die berufstätig sind gibt es seit April nun eine eigene Sprechstunde. Sie haben die Möglichkeit ihre/n Vereinsbetreuer/in mittwochs in der Zeit von 15:00 bis 17:00 Uhr zu [...]

So können Sie uns erreichen

Zentrale
0231 – 549 570 – 26

Fax
0231 – 549 570 – 10

Gregor Rüberg
0231 – 549 570 – 20

per Mail
rueberg@btv-lebenshilfe-dortmund.de

Ihre Anregung ist uns wichtig

Ihnen fehlen Inhalte, sie haben Anregungen oder konstruktive Kritik an den Informationen. Schreiben Sie uns Ihre Fragen oder stellen Sie uns Ihr Problem dar. Wir versuchen, Ihre Fragen so schnellst wie möglich zu beantworten.

Übernahme gesetzlicher Betreuung für Menschen mit geistiger Behinderung

Seit über 20 Jahren übernimmt der Verein gesetzliche Betreuungen von und für Menschen mit geistiger Behinderung. Seit 2001 erfolgte die konsequente Ausrichtung auf die Gruppe der Menschen mit geistiger Behinderung.

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