Vorausverfügungen

Als Vorausverfügung werden Willensäußerungen einer Person bezeichnet, die in die Zukunft wirken. Im Voraus verfügte Verfügungen. Aber was ist damit gemeint?
Eine der bekanntesten Vorausverfügung ist das Testament. Bei einem Testament erlebt der Verfügende die Zeit nicht mehr, in der die Verfügung gebraucht wird – er ist verstorben.

Anders bei den untenstehenden Vorausverfügungen. Sie entfalten Ihre Wirkung noch zu Lebzeiten der verfügenden Person

  1. die Vorsorgevollmacht eine privat rechtliche schriftlich und persönlich unterschriebene Verfügung, mit der eine oder mehrere Personen berechtigt werden, für die vollmachterteilende Person rechtsverbindliche Erklärungen abzugeben
  2. Betreuungsverfügung – die Idee einer Person, die keine vertraute Person hat, ihren Willen für bestimmte Lebensbereiche festzulegen, die einem gesetzlichen Betreuer Handlungshinweise gibt – Aus sie ist persönlich zu verfassen und zu unterschreibe
  3. die Patientenverfügung – ist eine höchstpersönliche schriftliche niedergelegter Willensäußerung. Sie tritt ein, wenn der Verfasser seinen Willen nicht mehr (wirksam) erklären kann. In der Patientenverfügung wird geregelt, ob in einer bestimmten Situationen noch einer medizinische Maßnahmen, wie etwa Gabe von Medikamenten oder eine Heilbehandlung zu gestimmt oder diese verweigert wird. Im Jahr 2009 hat der Bundesgesetzgeber
  4. und der Organspende-Ausweis – wer einen Organspende-Ausweis besitzt, hat sich entschieden, seine Organe einem anderen Menschen zu spenden/schenken, damit dieser mit einem seiner Organe weiterleben kann.
  5. Bestattungsvorsorgevertrag – mit diesem Vertrag wird zu Lebzeiten bereits geregelt, wie die Bestattung erfolgen soll. Dafür zahlt der Vertragspartner vorab Geld auf ein Konto ein. Der Bestatter verpflichtet sich, im Falle des Todes, die Bestattung gemäß dem Vertrag auszuführen.

Zu den Verfügungen 1 – 3 erhalten Sie auf unseren Seiten weitere Informationen.

Zum Punkt 4 – Organspende-Ausweis haben wir hier einen Link zur Seite der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.

Für weitere Informationen zur Bestattungsvorsorge sollten Sie sich an einen Bestatter wenden. Sozialhilferechtlich ist der Abschluss eines solchen Vertrages nicht ganz unproblematisch. Dies betrifft zum einen die Höhe der Vertragssumme zum anderen die Art des Vertrages. Manche Sozialämter verlangen die Auflösung bzw. den Rückkauf der vertragssumme.