Vorsorgevollmacht

Auf dieser Seite wollen wir Ihnen zwei Vorausverfügungen vorstellen.

Vorsorgevollmacht
Jedem von uns kann durch

  1. einen Unfall,
  2. eine Krankheit oder
  3. im Alter

in die Lage kommen, wichtige Fragen nicht mehr selbst beantworten zu können. Dafür gilt es vorzusorgen. Mit einer Vorsorgevollmacht können heute bestimmen, was in so einer Situation geschehen soll.

Mit einer Vorsorgevollmacht ist die recht leicht möglich. Das Bundesministerium der Justiz dafür einen Vordruck bereitgestellt. Dieser Vordruck wird in Dortmund von den Dortmunder Betreuungsvereinen in der Beratungs- Informations- und Service Stelle (kurz BISS) an Ratsuchende verteilt. Hier kommen Sie zur Vollmacht. Zur Ansicht der Datei benötigen Sie den Adobe Reader. Diesen können Sie mit diesem Link herunterladen. Adobe Reader

Der Vordruck ist umfassend und berücksichtigt alle Lebensbereiche. Im Vordruck ist Platz für Ihre besonderen Hinweise an den  oder die Vollmachtnehmer/in. So können Sie zum Beispiel verfügen Sie,

  • welcher Pflegedienst sie pflegen soll oder welcher nicht
  • in welches Seniorenwohnheim Sie umziehen möchten, wenn die Betreuung in Ihrer Wohnung nicht mehr möglich sein sollte.
    • im Zentrum der Stadt oder eher am Rande,
    • ein konfessionelles oder weltliches Wohnheim oder
    • lieber in der Nähe von Verwandten, Freunden
  • was mit Ihren Möbeln und anderen Geständen in Ihrer Wohnung/Haus geschehen soll,
    wenn der Haushalt aufgelöst werden muss,
  • wem, welche Geschenke gemacht werden dürfen, solange Sie sich dies finanziell erlauben können,
  • das Sie per Briefwahl wählen möchten, wenn Sie nicht mehr ins Wahllokal gehen können,

Beglaubigung oder Beurkundung

Mit einer Beglaubigung durch die Betreuungsbehörde Ihres Kreises/ Ihrer Stadt oder einen Notar wird bestätigt, dass Sie die Unterschrift unter die Vollmacht gesetzt haben.

Mit einer Beurkundung Ihrer Vollmacht, die nur ein Notar vornehmen kann, bestätigt der Notar Ihre Geschäftsfähigkeit zum Zeitpunkt Ihrer Unterschrift unter die Vollmacht.

Hinweis für Besitzer einer Immobile
Wenn Sie im Besitz eines Hauses oder einer Eigentumswohnung sind, muss die Vollmacht durch einen Notar beurkundet werden.