Der Betreuungsverein Lebenshilfe ist seit 2001 anerkannt und feste Größe im Betreuungswesen im Stadtgebiet Dortmund. Zurzeit werden 230 Menschen von den Vereinsbetreuerinnen und Vereinsbetreuern rechtlich betreut. Ca. 480 ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer werden bei der Ausübung ihres Ehrenamtes beraten und unterstützt.
Schwerpunkt ist die Übernahme von rechtlichen Betreuungen für Menschen mit geistiger Behinderung.
Das Team besteht aus acht Vereinsbetreuer*innen und eine Verwaltungskraft.
Erforderliche Qualifikation
abgeschlossenes Hochschul- / Fachhochschulstudium, Fachrichtung Sozialarbeit/Sozialpädagogik / Pädagogik oder andere geeignete Fachrichtung
Bezeichnung: |
Vereinsbetreuung |
Umfang der Stelle? |
35 bis 40 Stunden –(geringere Teilzeit ist nicht möglich)
Die Übernahme in ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis ist möglich |
Befristung
Grund der Befristung |
bis 31.12.2021
Mutterschutz und anschließende Elternzeit |
rechtlichen Betreuung |
- Die rechtliche Betreuung verhilft Menschen mit Beeinträchtigungen ihr Recht wahrzunehmen und auszuüben.
- Die betreute Person bei ihrer Entscheidungsfindung zu unterstützen ist vorrangiges Ziel der Unterstützung.
- Die rechtliche Betreuung wird durch einen Beschluss des Betreuungsgerichts angeordnet.
- Die Aufgaben der Betreuung werden in sogenannten Wirkungskreisen beschrieben: Gesundheitsfürsorge, Vermögenssorge, Aufenthaltsbestimmung, Vertretung gegenüber Behörden und Sozialversicherungsträgern, Sicherstellung der Teilhabe
- Entscheidend ist der Respekt vor der Entscheidung der betreuten Person. Einfühlungsvermögen und die Achtung des Rechts auf Selbstbestimmung sind ebenso entscheidend.
- Die rechtliche Betreuung schränkt dieses Recht nicht ein.
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Aufgaben/Arbeitsgebiet: |
- Übernahme der rechtlichen Betreuungen der Stelleninhaberin.
hierzu zählt
- der persönliche Kontakt zu den Menschen im Büro, in deren Wohnung/Wohnheim oder deren Arbeitsstelle
- Anträge stellen, Leistungsbescheide prüfen, u.a.m.
- die Begleitung zu Ärzten, Behörden, Sozialversicherungsträgern, Krankenhäuser
- die Dokumentation der Arbeit mit Hilfe von Butler21 (Betreuungssoftware)
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Unsere Erwartungen an
Sie : |
Sie verfügen über Grundkenntnisse
im Betreuungsrecht
§ Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) §§ 1896 – 1908 i
§ Gesetz über die freiwillige Gerichtsbarkeit, §§ 65 – 70 n;
§ fundierte Wissen im BGB
in den Sozialgesetzbüchern § Soz
ialhilfe SGB XII – Grundsicherung,
§ Bundesteilhabegesetz SGB IX Leistungen der Eingliederungshilfe,
§ Grundsicherung für Erwerbsfähige SGB II Leistungsvoraussetzungen
§ Verwaltungsverfahrensrecht SGB X – Verwaltungsakt
§ MS-Word und Excel sind nicht fremd
§ schriftliche Formulierungen liegen Ihnen |
Wir bieten |
- Bezahlung in Anlehnung an den TVÖD SuE – S12
- 30 Tage Urlaub
- grundlegende Einarbeitung in die zu übernehmenden Betreuungen
- Supervision: Fallbesprechung + Fortbildung
- wöchentliche Dienstbesprechungen
- arbeiten mit moderner Betreuungssoftware zur Erledigung der anfallenden Korrespondenz und Dokumentation
- nettes, erfahrenes und multiprofessionelles Team
- betriebliches Altersvorsorge
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Ihre Bewerbungs-unterlagen senden Sie |
an Betreuungsverein Lebenshilfe Dortmund e.V.
Herrn Rüberg
Brüderweg 22 – 44135 Dortmund
oder Mail: rueberg@btv-lebenshilfe-dortmund.de |
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anerkannte Schwerbehinderte oder diesen gleichgestellte behinderte Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Die Bewerbung von Frauen ist ausdrücklich erwünscht. |